Aktuelle Termine

20
Juni
VHS Stadthagen, Jahnstraße 21A, 31655 Stadthagen
Offizieller Erste-Hilfe-Kurs (nach BG/ DGUV/ FeV §19)

25
Juni
Medizinisches Zentrum am Klinikum, Flurweg 13, 32457 Porta Westfalica
Offizieller Erste-Hilfe-Kurs (nach BG/ DGUV/ FeV §19)

18
Juli
VHS Stadthagen, Jahnstraße 21A, 31655 Stadthagen
Offizieller Erste-Hilfe-Kurs (nach BG/ DGUV/ FeV §19)

22
Aug.
Das Sägewerk, Am Markt 5, 31867 Lauenau
Auf der Gesundheitsmesse in Lauenau: Erste Hilfe Kompakt Workshop22.08.2026, 10:30 – 12:30 Uhr Veranstaltungsort: Das Sägewerk, Am Markt 5, 31867 Lauenau Endlich mal wieder Erste-Hilfe auffrischen:

29
Aug.
VHS Stadthagen, Jahnstraße 21A, 31655 Stadthagen
Offizieller Erste-Hilfe-Kurs (nach BG/ DGUV/ FeV §19)

19
Sep.
VHS Stadthagen, Jahnstraße 21A, 31655 Stadthagen
Offizieller Erste-Hilfe-Kurs (nach BG/ DGUV/ FeV §19)

17
Okt.
VHS Stadthagen, Jahnstraße 21A, 31655 Stadthagen
Offizieller Erste-Hilfe-Kurs (nach BG/ DGUV/ FeV §19)

21
Nov.
VHS Stadthagen, Jahnstraße 21A, 31655 Stadthagen
Offizieller Erste-Hilfe-Kurs (nach BG/ DGUV/ FeV §19)

28
Nov.
WS-Gesundheitsschmiede, Coppenbrügger Landstr. 28, 31867 Lauenau
Ein Kurs, der einige der wichtigsten Inhalte der Ersten-Hilfe kompakt vermittelt. Ideal als Grundlage und zum Auffrischen.

12
Dez.
VHS Stadthagen, Jahnstraße 21A, 31655 Stadthagen
Offizieller Erste-Hilfe-Kurs (nach BG/ DGUV/ FeV §19)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Veranstaltungen und Kurse der VitaCademy42 (Version 2025-11-05-01)

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote zwischen dem Veranstalter und dem Auftraggeber (Unternehmen, Institution oder Privatperson), soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

2. Leistungsbeschreibung

Der Veranstalter bietet Schulungen und Kurse mit unterschiedlichen Inhalten an, die im Teilnehmervertrag definiert sind.

3. Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung des Angebots oder durch die Anmeldung zu einem Kurs zustande. Mündliche Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

4. Teilnahmegebühren und Zahlungsbedingungen

Die Teilnahmegebühren sind im Angebot oder der Kursbeschreibung aufgeführt.

Zahlungen sind spätestens 7 Tage vor Kursbeginn ohne Abzug fällig.

Bei Kostenübernahme durch Dritte muss ein entsprechender Nachweis vorgelegt werden.

5. Rücktritt und Stornierung

Eine Stornierung durch den Auftraggeber ist bis 7 Tage vor Kursbeginn kostenfrei möglich. Bei späterer Stornierung werden 50 % der Kursgebühr fällig, bei Nichterscheinen 100 %.

Der Veranstalter behält sich vor, Kurse aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit, höhere Gewalt) abzusagen oder zu verschieben. Bereits gezahlte Gebühren werden in diesem Fall vollständig erstattet.

6. Teilnahmebedingungen

Der/die Teilnehmer/in verpflichtet sich, die Kursordnung/ -struktur und Anweisungen des Veranstalters zu beachten. Bei groben Verstößen kann der/die Teilnehmer/in vom Kurs ausgeschlossen werden; eine Rückerstattung der Kursgebühr erfolgt nicht.

7. Haftung

Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Für Schäden, die durch Teilnehmer während der Veranstaltung verursacht werden, haftet der Teilnehmer selbst. Für mitgebrachte Gegenstände wird keine Haftung übernommen.

7. Urheberrecht, Nutzungsrechte und Vertraulichkeit

Alle Kursunterlagen, Präsentationen und Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder Veröffentlichung ist ohne schriftliche Zustimmung des Dozenten nicht gestattet.

Der/die Teilnehmer/in hat vertrauliche Informationen geheim zu halten und vor der Kenntnisnahme durch Dritte zu schützen. Vertrauliche Informationen umfassen alle Informationen, Dokumente etc., die sich die VitaCademy42 und der/die Teilnehmer/in gegenseitig überlassen. Die Überlassung kann schriftlich, telefonisch, mündlich oder auf elektronische Weise erfolgen. Vertrauliche Informationen liegen nicht vor, wenn die Information im Zeitpunkt Ihrer Kenntnisnahme durch den/die Teilnehmer/in öffentlich bekannt ist oder später ohne Verletzung dieser im Schulungsvertrag enthaltenen Vertraulichkeitsvereinbarung öffentlich bekannt wird, diesem/dieser bereits bekannt ist oder von einem Dritten zugänglich gemacht wird, sofern der Dritte hierdurch nicht für den/die Teilnehmer/in erkennbar Vertraulichkeitsverpflichtungen verletzt hat und/oder ohne Verwendung der vertraulichen Information unabhängig erarbeitet wurde. Die Vertraulichkeitsvereinbarung tritt mit dem Unterzeichnungsdatum des Teilnehmervertrages in Kraft und gilt unbefristet.

8. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Durchführung der Kurse und zur Erfüllung gesetzlicher Vorgaben verarbeitet. Es gelten die Bestimmungen der DSGVO. -> Datenschutzerklärung

9. Schlussbestimmungen

Gerichtsstand ist der Sitz des Veranstalters, sofern gesetzlich zulässig. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.